EU AI Act: Kennzeichnungspflicht hin oder her, verantwortlich bist du
Der Trauzeuge steht am Rednerpult, das Sektglas in der linken Hand, in der rechten ein zusammengefaltetes Blatt Papier. Er hat die Rede nicht selbst geschrieben. Ein KI-Tool hat sie ihm in einer Viertelstunde zusammengestellt, aus ein paar Stichworten über den Bräutigam, einer Anekdote vom Junggesellenabschied, dem üblichen Wechsel zwischen Rührung und Witz. Niemand im Saal weiß das. Und es würde auch niemanden interessieren.
Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU ein Gesetz, das genau an diesem Punkt ansetzt: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, Artikel 50 der KI-Verordnung, besser bekannt als EU AI Act. Für den Trauzeugen ändert sich trotzdem nichts.
Der Mythos von den 35 Millionen Euro
In den vergangenen Wochen ist über kaum ein Thema so viel Unsinn verbreitet worden wie über diese Verordnung. Es kursieren Warnungen, jede KI-geschriebene Zeile müsse ab August mit einem Vermerk versehen werden, sonst drohten bis zu 35 Millionen Euro Strafe.
Diese Zahl stimmt, nur für den falschen Tatbestand. Sie gilt für verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, für Social Scoring etwa oder manipulative Systeme. Ein Verstoß gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50, um den es hier geht, kostet höchstens 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für einen einzelnen Trauzeugen bleibt das eine rein akademische Frage. Die Verwechslung zeigt trotzdem, wie unscharf die Debatte um die EU AI Act Redepflicht geführt wird.
Was Artikel 50 tatsächlich verlangt
Absatz 1 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die mit Menschen interagieren, die Interaktion erkennbar zu machen, es sei denn, sie ist ohnehin offensichtlich. Wer redenschreiben.ai nutzt, weiß, dass er mit einem KI-Tool arbeitet. Der Name steht im Impressum, in der Adresszeile, im Werbeversprechen. Diese Pflicht ist erfüllt, bevor sie überhaupt zur Frage wird.
Absatz 4 ist der Teil, der die Aufregung ausgelöst hat. Er verpflichtet denjenigen, der einen KI-generierten Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren, diesen Text als künstlich erzeugt zu kennzeichnen. Gemeint sind Nachrichtenartikel, politische Stellungnahmen, redaktionelle Beiträge mit gesellschaftlicher Relevanz. Und selbst hier sieht die Verordnung eine Ausnahme ausdrücklich vor: Wer den Text menschlich überprüft und die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, muss ihn nicht kennzeichnen.
Eine Kennzeichnungspflicht markiert die Herkunft eines Textes. Sie sagt nichts darüber aus, ob der Redner versteht, was er sagt, und genau darin liegt der eigentliche Unterschied zur Verantwortung, die er ohnehin trägt.
Warum eine Hochzeitsrede nicht darunterfällt
Eine Hochzeitsrede ist keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Eine Trauerrede, eine Rede zum 70. Geburtstag, die Ansprache des Trauzeugen, all das spielt sich außerhalb des Anwendungsbereichs ab, den der Gesetzgeber im Sinn hatte. Diese Reden waren nie an ein Millionenpublikum gerichtet und werden es auch nicht, nur weil eine KI beim Formulieren geholfen hat.
Wer sich unsicher ist, wie viel eigene Stimme in so einer Rede stecken sollte, findet dazu mehr im Beitrag Trauerrede schreiben für die eigene Familie. Die Antwort ändert sich durch den EU AI Act übrigens nicht.
Wo es ernst wird: Bürgermeisterin, Geschäftsführer, Politiker
Interessant wird es bei den Fällen, die tatsächlich öffentliches Interesse berühren: die Bürgermeisterin, die ein Bürgerzentrum eröffnet, der Geschäftsführer, der vor versammelter Belegschaft einen Stellenabbau erklärt, der Politiker im Wahlkampf. Hier greift Absatz 4 dem Wortlaut nach. Und genau hier zeigt sich, warum die Ausnahme für redaktionelle Verantwortung der eigentliche Kern der Vorschrift ist.
Sie beschreibt exakt das, was ein guter Redner ohnehin tut, seit es Redenschreiber gibt: Er nimmt den Entwurf, verändert ihn, streicht Sätze, die nicht zu ihm passen, ergänzt eigene Erinnerungen, liest ihn zwei Mal laut, bevor er ans Pult tritt. Am Ende ist der Text nicht mehr der Entwurf. Er ist die Rede des Redners.
Ein Redner haftet nicht für die Software, die ihm geholfen hat, sondern für das, was aus seinem Mund kommt.
Die alte Regel: Ghostwriting war nie das Problem
Das war schon vor der KI-Verordnung die Regel des politischen Geschäfts. Peggy Noonan hat Ronald Reagans berühmteste Sätze geschrieben, niemand hat je verlangt, dass Reagan ein Autorenschild unter das Rednerpult klebt. Deutsche Kanzler hatten Redenschreiber, seit es das Amt gibt, ohne Kennzeichnungspflicht, ohne Skandal, weil die Übernahme der Verantwortung durch den Redner selbst die Legitimation war und ist.
Die KI ändert an diesem Prinzip nichts. Sie beschleunigt nur den ersten Entwurf, ähnlich wie es im Artikel Ghostwriting für Reden: Warum niemand sich dafür schämen muss beschrieben wird. Der Unterschied zwischen einem menschlichen Ghostwriter und einem Sprachmodell ist rechtlich kleiner, als viele annehmen.
Anbieter und Redner sind zwei verschiedene Rollen
Daraus folgt eine Trennlinie, die klarer ist, als die aktuelle Debatte suggeriert. Ein KI-Redengenerator wie redenschreiben.ai ist Anbieter eines KI-Systems und unterliegt den Transparenzpflichten, die für Anbieter gelten. Das ist unstrittig und auch nicht das Problem: Kenntlichmachung als KI-Tool, korrekte Kommunikation gegenüber dem Nutzer.
Der Mensch, der die generierte Rede anschließend hält, ist kein Anbieter. Er ist Deployer im Sinne der Verordnung, vor allem aber ist er der Redner. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wer am Ende die Verantwortung trägt, wenn im Text etwas schiefgeht.
Zwei Rollen, zwei Pflichten. Wer das durcheinanderbringt, verwechselt die Kennzeichnungspflicht KI mit der eigentlichen Frage: Wer steht am Ende hinter dem gesprochenen Wort?
Kennzeichnungspflicht versus Sorgfaltspflicht
Genau betrachtet ist die Sorgfaltspflicht eine schärfere Verpflichtung, als jede Kennzeichnungspflicht es sein könnte. Wer sich eine Rede von einer KI schreiben lässt und sie ungeprüft vorträgt, kann sich nicht darauf berufen, die Maschine habe es so formuliert. Es gab keinen Zwang, genau diese Sätze zu sagen.
Wer eine falsche Zahl nennt, eine Anekdote erzählt, die nicht stimmt, oder einen Vergleich zieht, der daneben liegt, trägt das allein. Unabhängig davon, wer die erste Fassung geschrieben hat, ein Ghostwriter aus Fleisch und Blut oder ein Sprachmodell. Sich hinter der KI zu verstecken, funktioniert juristisch nicht. Rhetorisch erst recht nicht: Im Saal sitzen Menschen, die den Redner ansehen, nicht den Prompt.
Die Frage der KI Rede Haftung war also nie neu. Sie wurde durch den EU AI Act nur schriftlich festgehalten, was in der Rhetorik längst gilt.
Wer das im Kopf behält, braucht sich vor dem 2. August 2026 nicht zu fürchten, egal ob die Rede von Hand, mit Hilfe eines Ghostwriters oder mit einem KI-Tool entstanden ist. Die Frage war nie, wer den ersten Satz getippt hat. Sie war immer: Stehst du hinter dem, was du sagst?
Häufige Fragen
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Firmenreden oder Keynotes?
Nur wenn der Inhalt eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrifft, etwa bei politischen Stellungnahmen oder redaktionellen Beiträgen. Eine interne Firmenrede oder eine Keynote auf einer Fachkonferenz fällt in der Regel nicht darunter, solange sie nicht an die breite Öffentlichkeit gerichtet ist.
Muss ich als Nutzer von redenschreiben.ai selbst etwas kennzeichnen?
Nein, die Kenntlichmachung als KI-System obliegt dem Anbieter und ist bereits durch Name und Produktbeschreibung erfüllt. Als Nutzer musst du lediglich sicherstellen, dass du inhaltlich hinter der Rede stehst, wenn du sie hältst.
Ab wann genau gilt Artikel 50 der KI-Verordnung?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 treten am 2. August 2026 in Kraft. Bis dahin bleibt Zeit, bestehende Prozesse anzupassen, für private Redeanlässe ändert sich jedoch ohnehin nichts.
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